Sonntag, 10. Februar 2019

Entstehung und Verbreitung der Menschenrechte (Essay von Peter Hiemann)

Wenn Peter Hiemann einen Essay, den er vor einem Vierteljahr veröffentlichte, total überarbeitet, dann ist das ein Zeichen dafür, dass ihm das Thema keine Ruhe ließ. 

Es geht in dem Essay um die Frage, warum und wie entwickelte sich das Rechtsempfinden der heutigen Gesellschaft derart, dass es oft in Widerspruch zum codierten Recht gerät. Anstatt nach abstrakten philosophischen Kriterien sucht Hiemann nach den Prinzipien des Denkens, wie sie sich in den unterschiedlichen menschlichen Gemeinschaften herausgebildet haben. In den verschiedenen historischen Epochen, die der Homo sapiens durchlebte, haben sich diese Prinzipien verändert. Von den Prinzipien gelangt er zu den Menschenrechten und ihrer Festlegung in Gesetzen und zu den Gefühlen, die Menschen den bestehenden Menschenrechten entgegenbringen. Neben der Verwendung der Prinzipien der französischen Revolution Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit, fordert er, dass zusätzlich die Prinzipien Autonomie, Respekt und Kooperation bei der Gestaltung der zwischenmenschlichen Beziehungen und der demokratischen Orientierung von Gesellschaften angewandt werden. 

Freiheit wurde zu oft missbraucht, Gleichheit und Brüderlichkeit zwischen Menschen waren nur eine Illusion. Autonomie bedeutet, dass Menschen, Unternehmen und Staaten mehr oder weniger selbstorganisiert und verantwortlich handeln. Bei seinen Studien fand Hiemann heraus, dass Winston Churchill ein politischer Führer war, der wirklich wusste, wie man mit Beziehungen umgeht und wie man vernünftig innerhalb und außerhalb seines Landes handelt. Würde Churchill heute leben, würde er sich wohltuend von einigen heutigen Entscheidungsträgern absetzen.

Sie gelangen zu dem 32-seitigen Essay, indem sie hier klicken..

4 Kommentare:

  1. Hartmut Wedekind schrieb: Wir hatten vor Jahren im Rotary-Club Nürnberg mal eine große Debatte zum Thema „Menschenrechte“. Etwas übertrieben dargestellt: Philosoph und Theologe und ihre Lager schlugen aufeinander ein. Der Philosoph: „Die Menschenrechte sind ein Kind der Aufklärung bis hin zu ihrer Einklagbarkeit vor Gericht. Die Kirchen, insbesondere natürlich die katholische, immer schön regierungstreu, haben mit der Entwicklung der Menschenrechte wenig zu tun“.

    Die Einwände der Theologen halfen nicht viel. Denn es kam heraus, dass die Kirchen einen ganz anderen Aspekt verfolgen, nämlich den der Gewissensbildung. Und so steht es auch bei Joseph Kardinal Ratzinger in seinem „Salz der Erde“, 1996, (S.140): „Für den Respekt der Menschen untereinander sind die religiösen und ethischen Überzeugungen entscheidend, die ganze Art der Gewissensbildung. Darum aber geht es in der Kirche. Es liegt wohl auf der Hand, dass diese äußerlich kaum greifbare Formung des inneren Menschen schwieriger und zugleich wichtiger ist für den Zusammenhalt der Menschheit und für den Erhalt ihrer Menschenwürde“. Man kann das wie folgt interpretieren: „Dass ich nicht foltern darf, das sagt mir mein gebildetes Gewissen, dazu brauche ich keine Menschenrechte.“ Und das wesentliche Kriterium der Einklagbarkeit vor einem weltlichen Gericht hat für die Kirche nur eine sekundäre Bedeutung. Die Erde vergeht, aber der Himmel der Kirche, der bleibt bestehen.

    Bemerkung zu heute: Sie sehen auch jetzt wieder. Die Kirche hat ein gespaltenes Verhältnis zur Staatsanwaltschaft, auch wenn diese heute in unserer Ordnung, auch ein Kind der Aufklärung, für Missbrauchsfälle zuständig ist.

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    1. Das von Hiemann gleich als erstes beschriebene Prinzip des Naturrechts wird meines Wissens auch heute noch von katholischen Theologen völlig anders gesehen. Die katholische Naturrechtslehre beruht auf einer gottgestifteten Seinsordnung (sagt Wikipedia). Das Naturrecht ist dann derjenige Teil der Rechtsordnung, der auf moralischen Grundprinzipen beruht, der also keiner Festlegung durch die jeweilige Gesellschaft erfordert oder zulässt. Diese Auffassung wird heute von vielen Autoren jedoch nicht geteilt. Wie und von wem diese christliche Auffassung, die vermutlich von Thomas von Aquin formuliert wurde, heute noch vertreten wird, weiß ich nicht. Ratzinger scheint mir jedoch näher an Thomas als an Kant gelegen zu haben. Dass unser Gewissen automatisch das (christliche) Naturrecht erkennt, ist in meinen Augen eine eher gewagte Erklärung.

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  2. Ich möchte Ratzingers Sichtweise noch etwas kommentieren: Wenn man es schafft die Menschen (nicht nur die Kinder) durch Erziehung dahin zu bringen, dass sie Recht und Gesetz verinnerlichen, ist das ganz toll. Nur hat dies die Kirche selbst bei ihren Amtsträgern nicht ganz geschafft. Da mag es Auffassungsdifferenzen geben, was Recht und Gesetz im jeweiligen Falle bedeutet. Es kann aber auch der Wille oder die Fähigkeit fehlen, bei Übertretungen tätig zu werden. All das spielt bei den Vertuschungsfällen der Kirche eine Rolle und führte zu der Situation, wie sie heute ist.

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  3. Peter Hiemann schrieb: ich habe gestern die Diskussion bei Anne Will über den Zustand der Institution 'Katholischen Kirche' verfolgt. Meine Einschätzung: Dass sich deren Vorstellungen im Gegensatz zu naturwissenschaftlichen Erkenntnissen befinden, interessiert nur eine Minderheit der Bevölkerung. Dass das Verhalten des Klerus gegen von ihnen Abhängige kriminelle Züge angenommen hat, verletzt das Rechtsempfinden der Mehrheit der deutschen Bevölkerung.

    Ich bin gespannt, wie die 'Katholische Kirche' diese Krise 'verkraftet'. Meines Erachtens verstößt die Missachtung gegen Frauen und die Forderung nach männlichen Zölibat für deren Priester gegen natürliche Bedürfnisse und von der Natur gegebene Anlagen (Naturrecht).

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