Wie
kein anderes juristisches Thema haben Urheber- und Patentrecht mich immer
beschäftigt. Es geht dabei um die Definition und den Schutz des geistigen
Eigentums. Der Begriff des geistigen Eigentums entstand in Europa im 18.
Jahrhundert. Davor gehörte alles, was jemand schaffen konnte, gleich ob mit den
Armen oder dem Kopf, dem obersten Herrscher, also meist dem König. Immanuel
Kant (1724-1804) sah es noch als ungeheuerlich an, dass Buchdrucker schonungslos bereits
erschienene Bücher nachdruckten. Der folgende Beitrag beginnt mit einigen zurückliegenden
Betrachtungen, um sich dann der aktuellen Diskussion des Urheberrechts (UrhG) zuzuwenden.
Der Teil über die geplante EU-Reform stammt von meinem 21-jährigen Enkel.
Persönliche
Erfahrung
Kurz
nach Erscheinen des Endres-Fellner-Buchs
[1] im Jahre 2000 flatterte mir der Brief eines deutschen Unternehmens ins Haus.
Er enthielt die Aufforderung, entweder das Buch wegen Urheberrechtsverletzung
aus dem Verkehr zu ziehen oder 600 DM zu zahlen. Ich hätte auf Seite 51 des
400-Seiten umfassenden Buches ein Foto verwandt, auf das diese Firma ein exklusives
Recht besäße. Als ich meinen Verleger über den Brief informierte, schlug dieser
vor, die 600 DM zu zahlen, da jeder Widerstand erheblich höhere Anwaltskosten
verschlänge.
Echternacher Skriptorium
Ich
erwiderte, dass ich nicht daran dächte zu zahlen. Ich schrieb einen Brief
zurück, etwa mit dem folgenden Inhalt. Das Foto stellt eine Seite dar im
Evangeliar Heinrichs III. Das Buchmanuskript wurde im Jahre 1040 erstellt. Das
Original befindet sich heute in der Universitätsbibliothek Bremen. Das Foto,
das ich benutzte, wurde von Paul Spang, dem früheren Leiter des Nationalarchivs
Luxemburg, anlässlich einer Ausstellung des Originals in Luxemburg gemacht. Wer
früher oder später Aufnahmen desselben Objekts gemacht hat, hat keinerlei Rechte
an den Aufnahmen anderer Leute erworben. Das Originaldokument sei jedenfalls
frei von Urheberrechten – nicht nur wegen seines Alters. Ich hörte nie wieder
etwas in dieser Angelegenheit.
NB: Der
lateinische Text über dem Gebäude im Bild lautet: ‚O König, dieser Ort, der Dir
gehört, wartet Tag und Nacht auf Deine Gnade‘. Ohne die Huld des Königs wären die Insassen des Klosters
buchstäblich verhungert. Rund 20 Dörfer im Umkreis lieferten Naturalien und Geld.
Leistungsschutzrecht
Auf Drängen
der Verlage wurde 2013 in Deutschland das Leistungsschutzrecht für
Presseverlage im Urheberrechtsgesetz verankert. Es besagt, dass Verlage das
ausschließliche Recht an der Veröffentlichung von journalistischen Beiträgen
besitzen. Ausgenommen sind kurze Zitate. Suchmaschinen wie Google werden
dadurch eingeschränkt, ausführlich aus Pressebeiträgen für ihre
News-Aufbereitung zu zitieren oder sie gar in Gänze ins Netz zu stellen. Sie
müssen dafür im Zweifel Geld an die Verlage zahlen.
Das
Leistungsschutzrecht hat sich in Deutschland als vollkommen wirkungslos
herausgestellt. Die Kosten zur Durchsetzung der Ansprüche übersteigen bei
Weitem die Einkünfte der Verlage daraus. Große Verlage wie Axel Springer hatten
nichts Eiligeres zu tun, als Google zu versichern, dass man ihre Texte auch
weiterhin kostenlos verwenden darf. Im Übrigen weist Springer daraufhin, dass
die Gewinne aus Druckerzeugnissen längst von den vielen Internet-Diensten
übertroffen werden, welche die Axel Springer AG inzwischen erworben hat. Die
vier größten sind StepStone (Stellenbörse), Immonet (Immobilien-Portal), Idealo
(Preisvergleichs-Portal) und KaufDA (Prospektdienst). Wie heißt es doch so
schön: Wer bleiben will, muss sich ändern.
Demos
gegen EU-Reform des UrhG
Am
23.03. demonstrierten bundesweit in rund 40 Städten Hunderttausende gegen die aktuelle
EU-Urheberrechtsreform, über die voraussichtlich am 26.03. im EU-Parlament
abgestimmt wird. Zuvor fand sie Ihren Weg durch die Trilog-Verhandlungen, es
ist folglich die letzte Möglichkeit sie abzuwenden, bevor die Mitgliedstaaten
sie binnen zweier Jahre in geltendes Recht umsetzen müssen. Allein in München
und Berlin konnten je 40.000 Teilnehmer mobilisiert werden. Organisiert und
unterstützt wurden die Demonstrationen unter anderem von der Piratenpartei,
der FDP, den Grünen, den Linken sowie ihren zugehörigen Jugendorganisationen.
Zuvor konnten in einer Online-Petition bereits fünf Millionen Unterschriften
gesammelt werden.
Doch
worum geht es? Auch wenn mittlerweile die Berichterstattung aufgeholt hat und
sich Tagesschau und Zeitschriften dem Thema annehmen, ist der Diskurs noch
nicht zu allen vorgedrungen. Ein Diskurs, der die Internetgemeinde schon seit
Monaten beschäftigt. Ein Diskurs über eine Reform, die vor neun Monaten bereits
abgelehnt aber nun reanimiert wurde. Die grundlegende Idee ist es, dass
Urheber- und Leistungsschutzrecht an das 21. Jahrhundert angepasst werden. Das
dies notwendig ist, dabei sind sich alle Parteien einig. Nur die Form der
Umsetzung wird kritisiert, genauer die Artikel 11 bis 13 der Reform.
Demo in München am
23.3.2019
Anmerkung:
In der endgültigen Abstimmungsvorlage, die am 20.3.
veröffentlicht wurde, wurden die Artikel auf die Ränge 15-17 verschoben,
inhaltlich gab es keine Änderungen. Um Kontinuität mit der allgemeinen
Berichterstattung zu wahren, werden im Folgenden die ursprünglichen
Bezeichnungen verwendet. Nachfolgend fasse ich die Artikel zusammen. Da dies
nicht frei von meiner Meinung ist, sei jedem Leser ans Herz gelegt, das Original zu studieren:
Artikel 11 (S.116-118)
Artikel
11 ist im Grunde das zuvor schon erwähnte Leistungsschutzrecht für
Presseverlage, nur eben auf europäische Ebene. Dass auch Spanien mit der Idee
einer Link-Steuer bereits schlechte Erfahrungen gemacht hat, wurde hierbei
ignoriert. Dort hat Google seinen News-Dienst in Gänze eingestellt, was den
Verlagen Einbrüche in den Aufrufzahlen von 15-20% bescherte. Dieses 'Erfolgsmodell'
soll nun also allen Mitgliedstaaten aufgezwungen werden. Kritiker befürchten,
dass Google in Folge nur die Links als solche, ohne Vorschautexte und Bilder,
anzeigen wird oder sie gänzlich aus dem Angebot nimmt.
Fake News
und Klatschblätter hingegen, die auf ihr Leistungsschutzrecht verzichten
werden, würden dadurch prominenter in Übersichten wie Google News auftreten,
was die Flut an Desinformationen befeuern würde. Sollte Google seinen
News-Dienst einstellen, wie dies auch in Spanien der Fall war, würde dies
insbesondere kleinen Verlagen schaden. Zudem würden auch kleinere Plattformen
mit weniger Verhandlungsmacht als Google unter diesen Auflagen leiden, denn wer
alles unter den Begriff “Information Society Service Providers” fällt ist in
der Richtlinie nicht klar definiert, es könnten also auch Blogs und Foren
betroffen sein.
Artikel 12 (S.119)
Artikel
12 findet in der Diskussion wenig Beachtung, entlarvt aber, wessen Interessen
in der Reform vertreten werden. Der Artikel versucht umzukehren, was der
europäische Gerichtshof im Jahre 2015 beschlossen hat und zwar, dass die
Pauschalabgaben der Verwertungsgesellschaften (VG Wort, VG Bild, Gema) den
Urhebern zustehen und nicht wie zuvor, zwischen diesen und den Verlagen
aufgeteilt werden. Die Pauschalabgabe (auch Vergütung für Leerdatenträger oder
Speichermedien genannt) wird auf jedes verkaufte, kopierfähige Medium (USB-Sticks,
Festplatten, Smartphones) aufgeschlagen. Sie reichen von wenigen Cents für
CD-Rohlinge bis zu 50€ im Falle von DVD-Recordern. Von diesen Geldern sollen
Urheber für den Schaden kompensiert werden, der ihnen durch Privatkopien entstehen
würde, diese sind im Gegenzug legal. Durch Artikel 12 sollen die Verlage in
Zukunft wieder mit bis zu 50% beteiligt werden. Dies gibt dem propagierten
Ziel, man würde die Urheber stärken wollen, einen faden Beigeschmack.
Artikel 13 (S.120-129)
Artikel
13 ist der umstrittenste Artikel und mittlerweile für Demonstranten bereits ein
Kampfbegriff. Betroffen sind “Online Plattformen, deren Hauptzweck es ist,
urheberrechtlich geschützte Werke zugänglich zu machen”, die vage Formulierung
lässt abermals offen, wer alles davon betroffen ist. Es existieren jedoch
explizite Ausnahmen, so etwa:
- not-for-profit
online encyclopedias
- not-for-profit educational and scientific
repositories
- open source software-developing and sharing
platforms
- electronic
communication service providers
- online
marketplaces
- business-to-business cloud services and cloud
services that allow users to upload content for their own use
Wikipedia,
ebay und Dropbox konnten also ihren Kopf aus der Schlinge ziehen. Um zusätzlich
Start-Ups zu entlasten, greifen für diese die Auflagen erst, wenn sie älter als
drei Jahre sind, einen Umsatz von 10 Millionen Euro verbuchen oder mehr als fünf
Millionen monatliche Besucher aufweisen (S.124). Da es bereits reicht einer der
drei Auflagen nicht zu genügen, wird stark bezweifelt, dass nicht doch ein
hoher Anteil an Start-Ups betroffen sein wird. Zwei grundlegende Dinge sieht
der Artikel vor:
- Die betroffenen
Plattformen sollen mit sämtlichen Rechteinhabern Lizenzvereinbarungen
treffen. Dies wird kritisch betrachtet, da jeder ein Urheber sein kann und
es somit potenziell sieben Milliarden Rechteinhaber gibt, mit denen jede
Plattform in Kontakt treten und Lizenzvereinbarungen schließen müsste.
- Urheberrechtlich
geschützte Inhalte, zu denen es keine Lizenzvereinbarungen gibt, dürfen
nicht auf die Plattform gelangen. Zwar wird im Entwurf nicht
vorgeschrieben wie dies realisiert werden soll, doch scheint an so
genannten Upload-Filtern kein Weg vorbei zu führen.
Was bewirken Upload-Filter?
Upload-Filter
sollen bereits beim hochladen urheberrechtlich geschütztes Material erkennen
können und den Upload verhindern. Zuvor herrschte das Prinzip Notice- and Takedown.
Sobald ein Rechtsbruch gemeldet wurde, die Plattform also davon wusste, musste
sie den Inhalt entfernen. Nun sollen die Verhältnisse umgekehrt werden, denn es
haften für diese Rechtsbrüche in Zukunft die Plattformen und nicht mehr die
Nutzer. Ob also der Nutzer Bertal Dresen oder Youtube selbst einen Spielfilm
hochlädt, macht somit formal keinen Unterschied mehr. Kritiker fürchten, dass
es dadurch zu Overblocking kommen wird, Plattformen also im Zweifelsfall
Inhalte sperren werden, auch wenn diese legal gewesen wären.
Dass
Upload-Filter in der Lage sind, Parodien und Zitate zu erkennen darf zurecht
bezweifelt werden. Wer hier vom Einsatz künstlicher Intelligenz spricht
überschätzt diese maßlos. Ihm sei der Dokumentarfilm “the cleaners” empfohlen.
Er handelt von Niedriglöhnern auf den Philippinen, die zu hunderten Facebook
von gewaltverherrlichenden oder sexuellen Inhalten bereinigen. Zu entscheiden,
welche Inhalte unter das Zitatrecht fallen, wäre selbst für jene schwierig, die
unserer Sprache mächtig sind. Die Sorge der Demonstranten um ihre
Meinungsfreiheit ist nicht unbegründet. Filter beinhalten auch finanzielle
Risiken für Urheber, deren Inhalte zu Unrecht geblockt werden, denn bis diese
wieder entsperrt werden haben sie stark an Aktualität eingebüßt, was das
schnelllebigen Internet mit Irrelevanz straft.
Mit
Overblocking hat die Netzgemeinde zudem bereits schlechte Erfahrungen gemacht.
Das unter Heiko Maas verabschiedet Netzwerkdurchsetzungsgesetz (kurz: NetzDG),
welches Plattformen in die Haftung für Hate-Speech und FakeNews nehmen sollte,
führte binnen weniger Tage zur Sperrung des Twitter-Accounts des
Satire-Magazins Titanic.
Ein
weiteres Risiko von Upload-Filtern sieht der Bundesdatenschutzbeauftragte
darin, dass es Großkonzerne wie Google oder Facebook sein werden, die die
Mittel haben, entsprechende Filtertechnologie zu entwickeln und damit ihr
Monopol ausbauen und andere Plattformen von sich abhängig machen können. Jeder
Upload im Netz würde somit über Google laufen, die zusätzlich die Datenbank
bereitstellen würden, in der Urheber ihre Werke zur Filterung hinterlegen
müssten. Google verfügt nämlich bereits über Filtertechnologie. Dem sogenannten
Content-ID System, dessen Entwicklung 60 Millionen US-Dollar kostete. Es
filtert Inhalte auf Youtube oder leitet die Monetarisierung dieser direkt an
die Rechteinhaber weiter.
Eine
weitere Befürchtung der Kritiker ist es, dass durch solche Filter bereits eine
Zensur-Infrastruktur geschaffen würde. In der Richtlinie wird angeführt dass es
durch diese Filter nicht zu Zensur kommen dürfe, dieses Zugeständnis reicht
Netzaktivisten jedoch nicht. Fairerweise sollte erwähnt werden, dass in der
Richtlinie auch auf Verhältnismäßigkeit verwiesen wird. Darauf könnten sich
kleinere Plattformen berufen, um den Erwerb von Filtertechnologie zu umgehen.
Das eigentliche Ärgernis
Die
Urheberrechtsreform ist im Grunde gut, hat jedoch gewisse Makel. Das
Hauptproblem, das den Konflikt befeuert ist jedoch, wie mit den Gegnern
umgegangen wird. Die stärksten Befürworter der Reform sind der Axel Springer
Verlag, die FAZ, die GEMA sowie die CDU/CSU-Fraktion im Europaparlament.
Statt
auf die Sorgen der Kritiker oder deren Argumente und Gegenvorschläge
einzugehen, wurde gegen sie geschossen. Man unterstellte ihnen Unwissenheit und dass
sie sich von der Konzernlobby blenden ließen. Micki Meuser (bürgerlich Hans
Georg Meuser) Aufsichtsratsmitglied der GEMA meinte am 9.3 in der Welt “Wer
schon immer mal beobachten wollte, mit welcher Macht milliardenschwere
Wirtschaftsmonopole einer Gesellschaft das Gehirn waschen und eine verlogene
Debatte aufzwingen können, kann das zurzeit live tun.”
Jüngst
geisterte das Gerücht, die Demonstrationen seien gekauft durch die Medien. 450€
pro Demonstrant sollen geflossen seien. Ich warte bis heute auf meine
Bezahlung. Verbreitet wurde dieses Gerücht vom Vorsitzenden der CDU/CSU-Gruppe
Daniel Caspary. Bild und FAZ griffen dies direkt auf. Es wimmelt von Aussagen,
die von Doppelmoral triefen. So war es doch die Verlagslobby unter Axel
Springer, die täglich in Brüssel verkehrte. Eine blanke Lüge von denen, die den
Demonstranten unterstellten, sie würden von Desinformationen und Fake News
fehlgeleitet. So etwa der Europa-Abgeordnete Axel Voss (CDU), der einer der
Hauptakteure in diesem Konflikt ist und sich bereits zum Antagonisten dieses
Dramas aufgeschwungen hat. Sein Kollege Sven Schulze stellte zudem die
Vermutung auf, es würde sich bei den vielen Protesten im Internet um Bots
handeln, was dazu führte, dass der Ausruf “Wir sind keine Bots” die Demos dominierte.
Unwissenheit
zu unterstellen ist ein Affront für alle Experten, die sich bereits gegen
Upload-Filter und die Reform aussprachen, wie etwa der
Bundesdatenschutzbeauftragte, verschiedene Menschenrechtsorganisationen,
Medienrechtsanwälte, sowie Wissenschaftler aus dem Fachbereich Medienrecht/Medieninformatik (darunter Dr.
Stephan Dreyer, Prof. Dr. Matzner, Prof. Dr. Gallwitz, Prof. Dr. Gostmozyk,
Prof. Dr. Hotho, Prof. Dr. Liwicki, Prof. Dr. Keber), aber auch die Piratenpartei,
die FDP, die Grünen sowie jüngst die SPD. Es ist traurig, wenn ein Diskurs
statt auf Fakten auf Verunglimpfungen beruht. So schrieb Micki Meuser am 22.2.
auf Facebook über den Blogger, Journalist und Autor Sascha Lobo, dass dieser
ein verdammter Lügner und entweder dumm oder von Google/Youtube gekauft sei.
Man solle sich aussuchen, was schlimmer ist. Auslöser war dessen Kolumne gegen
die Urheberrechtsreform auf Spiegel Online.
Eine
weitere Desinformation, die gestreut wird, ist es, dass die Demonstranten gegen
das Urheberrecht seien. Das wurde nie gesagt, doch Befürworter der Reform segeln
unter dem Banner “Ja zum Copyright” und argumentieren
für das Urheberrecht statt für Upload-Filter, da es offensichtlich der
einfachere Weg ist. Zu Frust führte die Tatsache, dass die Reform hinter
verschlossenen Türen verhandelt wurde. Ohne Julia Reda, die als einzige der
Piratenpartei im EU-Parlament sitzt, wäre die Reform und deren Inhalt nicht an
die Öffentlichkeit geraten.
Als
daraufhin für den 23.3. die Demonstrationen in 40 deutschen Städten angekündigt
wurden, stellte Manfred Weber von der CSU den Antrag, die Abstimmung vor diese
Demos zu ziehen. Als Reaktion folgten Eildemos und innerhalb von 24 Stunden
kamen in München, Köln und Berlin je 2000 Aktivisten zusammen, die sich gegen
dieses undemokratische Verhalten stark machten. Besonders enttäuschend ist auch
die Tatsache, dass sich die GroKo in ihrem Koalitionsvertrag explizit gegen
Upload-Filter stellte, meinte dass es diese mit ihr nicht geben würde, aber auf
europäischer Ebene zustimmte. Diese Verprellungen durch die CDU/CSU führten
dazu, dass der Ausruf “nie wieder CDU” ebenfalls häufig mit den Demos
einherging.
Bewertung
Wenn
Trumps Rhetorik, Gegenstimmen als Lügner und Fake News zu bezeichnen und
Verschwörungstheorien zu verbreiten, gerügt wird, dann aber dieselbe Rhetorik
genutzt wird, sobald es sich im eigenen Kontext anbietet, spricht Sascha Lobo
zu Recht von Bigotterie. Wenn fünf Millionen Stimmen in einer Petition und über
100.000 Demonstranten auf den Straßen keine Wirkung zu scheinen haben, außer
dass diese abgewertet werden oder sich hämische Kommentare der Volksvertreter
zuziehen, dann ist eine frisch politisierte Jugend zu Recht desillusioniert. Wenn
dies das Gesicht ist, das Europa seinen Freunden und stärksten Unterstützern
zeigt, dann ist das zu Recht furchtbar schade.
Referenz
1.
Endres, A., Fellner, D.F.: Digitale Bibliotheken. 2000